haftungsausschluss

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  • Definiert die vertragliche oder gesetzliche Begrenzung der Verantwortlichkeit für Schäden, die einer Vertragspartei entstehen.🔗
  • Wird häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Lieferscheinen oder als allgemeiner Disclaimer auf Webseiten eingesetzt.🔗
  • Im deutschen Schuldrecht ist ein Haftungsausschluss für Vorsatz (Absicht) oder grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich unwirksam (§ 276 BGB).🔗
  • Die Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln in AGB wird streng anhand der §§ 305 ff. BGB (insbesondere § 309 Nr. 7 BGB) geprüft und ist stark eingeschränkt.🔗
Rechtliche Grundlagen des Haftungsausschlusses
Source: Wikipedia

Eine Klausel oder ein Vertragselement, das darauf abzielt, die gesetzliche Haftung einer Partei für bestimmte Schäden oder Pflichtverletzungen auszuschließen oder zu begrenzen, wobei die Zulässigkeit stark von den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften abhängt.

Rechtsgebiet: Zivilrecht, Schuldrecht
Wesentliche Paragraphen: §§ 276, 307, 309 Nr. 7 BGB
haftungsausschluss

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